AGB Filmklub Wohlen

Verein

Der Filmklub Wohlen (nachstehend Filmklub) ist ein Verein nach schweizerischem Vereinsrecht (ZGB, Art. 60-79).

Mitglied können natürliche Personen ab 16 Jahren werden. 

Mitglied wird man durch Einzahlung des Mitgliederbeitrages. Angaben zu den verschiedenen Mitgliederkategorien finden sich unter dem Reiter „Mitgliedschaft“ auf der Webseite des Filmklubs. 

Im Unterschied zu anderen Vereinen erlischt die Mitgliedschaft im Filmklub jeweils auf Ende einer Filmsaison. Die Mitgliedschaft muss danach erneuert werden.

Mitgliederkarten und Einzeleintritte

Die Einzahlung des Mitgliederbeitrages hat mindestens eine Woche vor Inanspruchnahme der Leistungen des Filmklubs zu erfolgen. 

Mitgliederkarten (Abos) werden nicht verschickt, sie liegen ab der ersten Filmvorführung an der Abendkasse bereit. Mitgliederkarten für sämtliche Filme sind persönlich und nicht übertragbar. 

Einzeleintritte können nur an der Abendkasse gelöst werden. Sie sind nicht persönlich und können weitergereicht werden. 

Der Filmklub übernimmt keine Gewähr für verlorengegangene Mitgliederkarten oder Einzeleintritte; diese werden nicht ersetzt. 

Leistungsgarantie

Durch den Erwerb einer Mitgliederkarte oder eines 4er-Paketes an Einzeleintritten entsteht per se kein absoluter Anspruch auf einen Sitzplatz in allen Vorführungen. Der Filmklub ist selbstverständlich bemüht, nicht mehr Mitgliederkarten oder 4er-Pakete an Einzeleintritten zu verkaufen, als Sitzplätze im Vorführsaal vorhanden sind. Trotzdem kann es in seltenen Fällen passieren, dass sich mehr Mitglieder oder Besitzer von früher erworbenen Einzeleintritten einen Film zu einer bestimmten Vorführzeit ansehen möchten, als die feuerpolizeilich bewilligte Kapazität des Vorführsaals erlaubt. Um eine unnötige Anreise zu vermeiden, empfiehlt sich deshalb die vorgängige Sitzplatzreservation unter dem Reiter „Reservation“ auf der Webseite des Filmklubs. 

Zeichnet sich ab, dass Sitzplatzreservationen nicht nötig sind, weil weniger Karten und Einzeleintritte verkauft wurden, als dass die Kapazität des Vorführsaals hergibt, wird der entsprechende Reiter auf der Webseite inaktiv gesetzt.

Einzeleintritte an der Abendkasse werden nur verkauft, wenn genügend Platz vorhanden ist. Eine Beurteilung erfolgt rund 10 Minuten vor der Vorstellung. Mitglieder haben generell Vorrang.

Haftungsansprüche

Der Filmklub lehnt jegliche Haftungsansprüche, die durch den Besuch einer Vorführung im Vorführlokal entstehen könnten, ab. Besucher und Besucherinnen nehmen auf eigenes Risiko an den Filmvorführungen teil. 

Datenschutz

Der Filmklub Wohlen respektiert das Recht seiner Mitglieder auf Privatsphäre. Die für die Mitgliedschaft erforderlichen Daten werden vertraulich behandelt und stehen nur den Vorstandsmitgliedern zur Verfügung. Der Filmklub behält sich aber das Recht vor, für Aussendungen (z. B. für die Einladung zur Generalversammlung) mit einem Lettershop in der Schweiz zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck lässt sich der Filmklub von der Drittpartei eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen. Gespeichert sind die Mitgliederdaten nach europäischem Recht in der Cloud von Microsoft (OneDrive).

Die E-Mail-Adressen der Mitglieder werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich zum Versand des Newsletters. Der Widerruf eines Newsletter-Abos kann jederzeit durch ein E-Mail an den Filmklub (filmklub@bluewin.ch) mit dem Vermerk „Aus Mailingliste löschen“ erfolgen.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand befindet sich in Wohlen AG.