AGB Filmklub Wohlen

Verein

Der Filmklub Wohlen (nachstehend Filmklub) ist ein Verein nach schweizerischem Vereinsrecht (ZGB, Art. 60-79).

Mitglied können natürliche Personen ab 16 Jahren werden, die als Gönner oder Gönnerin den Verein ideell und finanziell unterstützen möchten. Um sich die Filme des Filmklubs anzusehen, muss man aber nicht Mitglied sein. Es stehen verschiedene Kategorien an Abos für mehrere Filme oder Einzeleintritte zur Verfügung - siehe "Eintritte und Abos".

Im Unterschied zu anderen Vereinen erlischt die Mitgliedschaft im Filmklub jeweils auf Ende einer Filmsaison. Die Mitgliedschaft muss danach erneuert werden.

Leistungsgarantie

Durch den Erwerb eines Abos oder eines Einzeleintritts entsteht per se kein absoluter Anspruch auf einen Sitzplatz in allen Vorführungen. Der Filmklub ist selbstverständlich bemüht, nicht mehr Abos und Einzeleintritte zu verkaufen, als Sitzplätze im Vorführsaal vorhanden sind. Trotzdem kann es in seltenen Fällen passieren, dass sich mehr Kinogänger:innen einen Film zu einer bestimmten Vorführzeit ansehen möchten, als die feuerpolizeilich bewilligte Kapazität des Vorführsaals erlaubt. Um eine unnötige Anreise zu vermeiden, empfiehlt sich deshalb die vorgängige Sitzplatzreservation unter dem Reiter „Reservation“ auf der Webseite des Filmklubs. Besucher:innen mit Sitzplatzreservation haben Vorrang. Sollte in Ausnahmefällen keine Reservation nötig sein, dann wird der entsprechende Button auf der Programmseite nicht angezeigt.

Haftungsansprüche

Der Filmklub lehnt jegliche Haftungsansprüche, die durch den Besuch einer Vorführung im Vorführlokal entstehen könnten, ab. Besucher und Besucherinnen nehmen auf eigenes Risiko an den Filmvorführungen teil. 

Datenschutz

Der Filmklub Wohlen respektiert das Recht seiner Mitglieder und Besucher:innen des Kinos im Chappelehof auf Privatsphäre. Die für die Mitgliedschaft erforderlichen Daten werden vertraulich behandelt und stehen nur den Vorstandsmitgliedern zur Verfügung. Der Filmklub behält sich aber das Recht vor, für Aussendungen (z. B. für die Einladung zur Generalversammlung) mit einem Lettershop in der Schweiz zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck lässt sich der Filmklub von der Drittpartei eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen. Gespeichert sind die Mitgliederdaten nach europäischem Recht in der Cloud von Microsoft (OneDrive). Transaktionale Daten, die beim Erwerb und der Bezahlung von Abos oder Einzeleintritten anfallen, werden Ende Filmsaison gelöscht.

Die E-Mail-Adressen der Mitglieder werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich zum Versand des Newsletters. Der Widerruf eines Newsletter-Abos kann jederzeit durch ein E-Mail an den Filmklub (filmklub@bluewin.ch) mit dem Vermerk „Aus Mailingliste löschen“ erfolgen.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand befindet sich in Wohlen AG.